• Landschaftsmuseum Burg Düben

Antragsformular Institutionelle Förderung

Grundlage der Antragstellung ist die FÖRDERRICHTLINIE des Kulturraumes Leipziger Raum.

Bitte scrollen Sie ganz nach unten, um alle Informationen zulesen! Antragstellung auf Fördermittel für 2017 bis zum 30.06.2016

Hier finden Sie die Onlineformulare 2016 und 2017.

Information und Hilfestellungen finden Sie auf der Startseite des Formularbereichs. Wenn Sie Probleme mit den Onlineformularen haben sollten, finden Sie diese weiter unten auch zum direkten Herunterladen und manuellen Ausfüllen.

Institutionelle Förderung 2016

Institutionelle Förderung 2016 Teil 1/3
Basisinformationen: Kontakt- und allgemeine Informationen. Checkliste.

Institutionelle Förderung 2016 Teil 2/3
Anlage Institutionelle Förderung Finanzierungsplan

Institutionelle Förderung 2016 Teil 3/3
Mittelfristige Finanzplanung

Word-Datei für Stellungnahme Sitzgemeinde - zwingend als Anlage zum Antrag auf Förderung

PDF-Datei herunterladen, für manuelles Ausfüllen

Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht! 

Institutionelle Förderung 2017

Institutionelle Förderung 2017 Teil 1/3
Basisinformationen: Kontakt- und allgemeine Informationen. Checkliste.

Institutionelle Förderung 2017 Teil 2/3
Anlage Institutionelle Förderung Finanzierungsplan

Institutionelle Förderung 2017 Teil 3/3
Mittelfristige Finanzplanung

Word-Datei für Stellungnahme Sitzgemeinde - zwingend als Anlage zum Antrag auf Förderung

PDF-Datei herunterladen, für manuelles Ausfüllen

Die Formulare sind bis 30.06.2016 2-fach im zuständigen Landkreis einzureichen. Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht!

Nur für Kommunale Antragsteller (a), GmbH / Kommunale Eigenbetriebe (b) und Vereine ((c) deren Kontenrahmen vom Finanzierungsplan des Kulturraumes abweichen):

Dem Antrag ist zwingend eine Überleitung
(a) des doppischen Haushaltes bzw.
(b) der kaufmännischen Buchführung bzw.
(c) eines abweichenden Kontenrahmens
in das Antragsformular des Kulturraumes Leipziger Raum auf den folgenden Formularen beizufügen. Folgende Dokumente sind einzureichen:
1.) Einreichung eines Haushalts-/Wirtschaftsplanes des beantragten Jahres (bei Kommunen: wenn noch kein doppisches Haushaltsplandokument der Kommune vorliegt, Vorlage beim Kulturraum zwingend sobald rechtswirksamer Haushaltsplan vorliegt)
und
2.) Formulare „Überleitung der Auszahlungen“ und "Überleitung der Einzahlungen" ist auszufüllen, wobei Veränderungen in den ersten beiden Spalten vorgenommen werden können entsprechend dem eigenen Haushalts-/Wirtschaftsplanes wie unter 1.)

Formular für die Überleitung der Auszahlungen

Formular für die Überleitung der Einzahlungen

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