Allgemeiner Informationsbereich

zur Antragstellung beim Zweckverband Kulturraum Leipziger Raum

Hier erfahren Sie, wie Sie Zugang zu den Onlineformularen erhalten und diese zur Beantragung einreichen.

Die Antragsformulare stehen seit 2020 in neuer Struktur zur Verfügung. Sie werden in Ihrer persönlichen digitalen Mappe gesammelt und erleichtern Ihnen in den Folgejahren die Übersichtlichkeit. Bitte beachten Sie, dass Sie das richtige Formular für Ihr Anliegen auswählen müssen!

FORMULARBEREICH / DIGITALE MAPPE ÖFFNEN

 

Die Antragsformulare für 2025 für Projektförderung bzw. Institutionelle Förderung inklusive Anlagen sind bis 30.04.2024 3-fach im Kultursekretariat einzureichen. Die entsprechenden Formulare können Sie in Ihrer Digitalen Mappe auswählen.
Die zwingend beizubringenden Anlagen für Sitzgemeindeanteile (für alle außer Kommunen) und Überleitungen (nur falls zutreffend) finden Sie im unten nachfolgenden Bereich "Wichtige Anlagen zu den Anträgen", ebenso wie Checklisten, in denen die erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung benannt sind, sofern sie nicht bereits dem Kultursekretariat vorgelegt wurden und in der Grundakte sind.

Im unten nachfolgenden Bereich haben wir Checklisten zur Antragstellung für Sie bereit gestellt.

Unser Hilfe-Bereich (FAQ) gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen und bietet Unterstützung bei technischen Hürden.

Bei Fragen und Problemen können Sie sich gern bei Frau Masroujah unter 03433 - 2432985 bzw. beim Team von Kulturserver unter 030-60032313 (Mo-Do 9-14 Uhr) bzw. leipzigerraum-support@kulturserver.de melden.

Grundlage der Antragstellung ist die FÖRDERRICHTLINIE des Kulturraumes Leipziger Raum.

In diesem Bereich finden Sie wichtige Anlagen zur Antragstellung zur Projektförderung, als auch zur Institutionellen Förderung.

 

  • Stellungnahme der Sitzgemeinde

Dieses Formular ist zwingend als Anlage zum Antrag auf Förderung einzureichen.

Formular für die Stellungnahme Sitzgemeinde - Vorgaben im Dokument sind nicht zu verändern!

Sowohl für Antragstellung zur Projektförderung als auch zur Institutionellen Förderung ist zwingend eine Stellungnahme der Sitzgemeinde einzureichen. Dies gilt nicht, wenn der Rechtsträger identisch mit der Sitzgemeinde ist.

Bitte beachten Sie, dass das hier vorgegebene Formular für die Stellungnahme der Sitzgemeinde zu verwenden ist!

 

  • Anlage zum Antrag Projektförderung für Bibliotheken

Diese Anlage ist zwingend mit dem Antrag auf Projektförderung für Bibliotheken einzureichen.

Formular: Anlage zum Antrag auf Projektförderung Bibliotheken

Für die max. Zweckbindung der Kulturraumförderung werden die bis zum 30.09. zwei Jahre vor dem beantragten Förderjahr durch das statistische Landesamt des Freistaates Sachsen festgestellten Einwohnerzahlen der jeweiligen Kommune herangezogen. (z. B. für eine beantragte Förderung für 2021 die Einwohnerzahlen vom 30.09.2019)

Die Einwohnerzahlen Ihrer Kommune finden Sie immer auf https://www.statistik.sachsen.de/. Sie müssen dann das konkrete Jahr auswählen.

Die Anlage zum Formular ist in Zusammenarbeit mit der Sparte Öffentliche Bibliotheken des Kulturraumes entstanden. Damit soll einerseits eine einheitliche Antragstellung unterstützt und andererseits die Beurteilung und Bearbeitung der Anträge erleichtert werden.

 

  • Überleitung Ausgaben - Projektförderung

Nur für Kommunale Antragsteller (a), GmbH / Kommunale Eigenbetriebe (b) und Vereine (c) deren Kontenrahmen vom Finanzierungsplan des Kulturraumes abweichen

Dem Antrag sowie dem Verwendungsnachweis ist zwingend eine Überleitung
(a) des doppischen Haushaltes bzw.
(b) der kaufmännischen Buchführung bzw.
(c) eines abweichenden Kontenrahmens
in das Antragsformular / Verwendungsnachweisformular des Kulturraumes Leipziger Raum auf den folgenden Formularen beizufügen.

Formular für die Überleitung der Antragsdaten

Formular für die Überleitung der Verwendungsnachweisdaten

 

  • Überleitung Ausgaben - Institutionelle Förderung

Nur für Kommunale Antragsteller (a), GmbH / Kommunale Eigenbetriebe (b) und Vereine ((c) deren Kontenrahmen vom Finanzierungsplan des Kulturraumes abweichen)

Dem Antrag sowie dem Verwendungsnachweis ist zwingend eine Überleitung
(a) des doppischen Haushaltes bzw.
(b) der kaufmännischen Buchführung bzw.
(c) eines abweichenden Kontenrahmens
in das Antragsformular /Verwendungsnachweisformular des Kulturraumes Leipziger Raum auf den folgenden Formularen beizufügen. Folgende Dokumente sind einzureichen:
1.) Einreichung eines Haushalts-/Wirtschaftsplanes des beantragten Jahres (bei Kommunen: wenn noch kein doppisches Haushaltsplandokument der Kommune vorliegt, Vorlage beim Kulturraum zwingend sobald rechtswirksamer Haushaltsplan vorliegt)
und
2.) Formulare „Überleitung der Auszahlungen“ und "Überleitung der Einzahlungen" ist auszufüllen, wobei Veränderungen in den ersten beiden Spalten vorgenommen werden können entsprechend dem eigenen Haushalts-/Wirtschaftsplanes wie unter 1.)

Formular für die Überleitung der Antragsdaten

Formular für die Überleitung der Verwendungsnachweisdaten

Antrag auf institutionelle Förderung - Checkliste der erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung, sofern sie nicht bereits dem Kultursekretariat vorgelegt wurden und in der Grundakte sind

 

  • Antragsformular Institutionelle Förderung unter Beachtung ob
        - Antragsteller zum Vorsteuerabzug berechtigt ist
  • Grundkonzeption der Einrichtung (in Grundakte, auf Aktualität ist zu achten)
  • inhaltliche Beschreibung der Aktivitäten des beantragten Wirtschafts-/Haushaltsjahres
    - ausführliche und nachvollziehbare inhaltliche Beschreibung der geplanten Vorhaben und Veranstaltungsreihen etc. (Anzahl, Art, Umfang, Zielgruppen) mit entsprechenden Erläuterungen zu den damit jeweils geplanten Einnahmen und Ausgaben inkl. Personalausgaben und ggf. zur Einbindung von regionalen Kulturschaffenden / Künstlern
    - Veranstaltungspläne des laufenden Jahres und des beantragten Planjahres
  • Werden dem Antragsformular seitens des Kulturraumes statistische Erhebungsbögen beigefügt, sind diese Bestandteil des Antrages und zwingend auszufüllen.
  • Eigendarstellung der regionalen Bedeutsamkeit (in Grundakte, auf Aktualität ist zu achten)
  • Personalausgaben/-auszahlungen
    - Organisations- und Stellenplan
    - Stellenbeschreibungen (anonymisiert)
    - Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung des Besserstellungsverbotes für alle Antragsteller
    - außerhalb des Öffentlichen Dienstes, zu erbringen durch die Sitzgemeinde oder eine andere dazu qualifizierte Stelle.
  • Haushaltsplan / Wirtschaftsplan (mit gesondertem Ausweis des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs)
  • Übersicht über Schulden und Vermögen zum Stichtag 01.01. des Jahres, für den der Antrag gestellt wird (Antragsteller hat gegenüber dem Kulturraum die zum 31.12. des Vorjahres vor dem Förderjahr angefallenen Schulden/Vermögen zu Beginn des Zuwendungsjahres mitzuteilen)
  • Erläuterungen zum Haushaltsplan / Wirtschaftsplan
    - Begründung wesentlicher Veränderungen der Positionen im Finanzierungsplan im Zusammenhang mit den inhaltlichen Veränderungen (insofern es solche gibt) im Vergleich zum Vorjahr
    - Beantragung und Begründung bei einer beabsichtigten Weiterleitung der Zuwendung an Dritte
  • Bei Beantragung einer Förderung über dem spartenspezifischen Fördersatz ist eine Begründung beizufügen.
  • Drittmittel
    - Bei der Einbindung von Drittmitteln in den Fördermittelantrag des Kulturraumes sind die kompletten Projektanteile mit Einnahmen und Ausgaben darzustellen und die entsprechenden Deckungen durch die Drittmittel in den Ausgaben zu kennzeichnen.
    - Kopien der Anträge, Bescheide, Änderungen etc.
  • Sitzgemeindeanteil: Bestätigung der Höhe des Sitzgemeindeanteils durch die Kommune (Formblatt) - zu beachten: Insofern nur eine Bestätigung des Sitzgemeindeanteils vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes der Kommune vorgenommen werden kann, muss das Formblatt nach Bestätigung des Haushaltes erneut eingereicht werden.
  • Satzung, Registerauszug, Freistellungsbescheid, sofern sie im Kultursekretariat nicht vorliegen (in Grundakte, auf Aktualität ist zu achten)
  • Kopien von Verträgen und selbstgegebenen Regelungen, sofern sie im Kultursekretariat nicht vorliegen (in Grundakte, auf Aktualität ist zu achten), wie z.B.
    - Mietverträge
    - Leasingverträge
    - Werkverträge
    - Erbbaurechtsverträge
    - Nutzungsverträge
    - Entgeltverordnungen / Gebührenordnungen
  • Beachten Sie zusätzlich unbedingt die in der Förderrichtlinie des Kulturraumes Leipziger Raum festgelgten spartenspezifischen Vorgaben (s. Anlage 1 der Förderrichtlinie) bezüglich der zu erbringenden Dokumente!
  • Können Dokumente zum Zeitpunkt der Antragstellung in objektiv begründeten Fällen (z. B. späterer Zeitpunkt der Beantragung von Fördermitteln) nicht eingereicht werden, so ist dies auf einem Beiblatt zum Antrag zu benennen und zu erläutern. Sie sind unverzüglich und unaufgefordert nachzureichen.

Die Checkliste zum Download

 

Antrag auf Projektförderung - Checkliste der erforderlichen projektbezogenen Unterlagen (soweit zutreffend) für die Antragstellung, sofern sie nicht bereits dem Kultursekretariat vorgelegt wurden und in der Grundakte sind

  • Antragsformular Projektförderung unter Beachtung, ob
        - vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wird
        - Antragsteller zum Vorsteuerabzug berechtigt ist
  • Projektbeschreibung der Aktivitäten, die dem Antrag zugrunde liegen
    - ausführliche und nachvollziehbare inhaltliche Beschreibung der geplanten Vorhaben und Veranstaltungsreihen etc. (Anzahl, Art, Umfang, Zielgruppen) mit entsprechenden Erläuterungen zu den damit geplanten Einnahmen und Ausgaben inkl. Personalausgaben und ggf. zur Einbindung von regionalen Kulturschaffenden / Künstlern
    - Veranstaltungspläne des laufenden Jahres und des beantragten Planjahres
  • Werden dem Antragsformular seitens des Kulturraumes statistische Erhebungsbögen beigefügt, sind diese Bestandteil des Antrages und zwingend auszufüllen.
  • Eigendarstellung der regionalen Bedeutsamkeit (in Grundakte, auf Aktualität ist zu achten)
  • Projektbezogene Personalausgaben/-auszahlungen
    - Stellenbeschreibungen
    - Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung des Besserstellungsverbotes für alle Antragsteller außerhalb des Öffentlichen Dienstes, zu erbringen durch die Sitzgemeinde oder eine andere dazu qualifizierte Stelle.
  • Der Nachweis zur Einhaltung des Besserstellungsverbotes muss nur erbracht werden, wenn die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers überwiegend aus der öffentlichen Hand erbracht werden.
  • Erläuterungen zum Finanzierungsplan
    - Beantragung und Begründung bei einer beabsichtigten Weiterleitung der Zuwendung an Dritte
  • Bei Antragstellung auf Förderung im Bereich Museen, Bibliotheken und Kulturhäuser ist der Haushaltsplan / Wirtschaftsplan als Plandokument des entsprechenden Haushaltsjahres vorzulegen.
  • Drittmittel
    - Bei der Einbindung von Drittmitteln in den Fördermittelantrag des Kulturraumes sind die kompletten Projektanteile mit Einnahmen und Ausgaben darzustellen und die entsprechenden Deckungen durch die Drittmittel in den Ausgaben zu kennzeichnen.
    - Kopien der Anträge, Bescheide, Änderungen etc.
  • Sitzgemeindeanteil: Bestätigung der Höhe des Sitzgemeindeanteils durch die Kommune (Formblatt) - zu beachten: Insofern nur eine Bestätigung des Sitzgemeindeanteils vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes der Kommune vorgenommen werden kann, muss das Formblatt nach Bestätigung des Haushaltes erneut eingereicht werden.
  • Satzung, Registerauszug, Freistellungsbescheid, sofern sie im Kultursekretariat nicht vorliegen (in Grundakte, auf Aktualität ist zu achten)
  • Kopien von Verträgen und selbstgegebenen Regelungen, sofern sie im Kultursekretariat nicht vorliegend (in Grundakte, auf Aktualität ist zu achten), wie z.B.
    - Mietverträge
    - Werkverträge
    - Erbbaurechtsverträge
    - Entgeltverordnungen / Gebührenordnungen

Beachten Sie zusätzlich unbedingt die in der Förderrichtlinie des Kulturraumes Leipziger Raum festgelgten spartenspezifischen Vorgaben (s. Anlage 1 der Förderrichtlinie) bezüglich der zu erbringenden Dokumente!

Können Dokumente zum Zeitpunkt der Antragstellung in objektiv begründeten Fällen (z.B. späterer Zeitpunkt der Beantragung von Fördermitteln) nicht eingereicht werden, so ist dies auf einem Beiblatt zum Antrag zu benennen und zu erläutern. Sie sind unverzüglich und unaufgefordert nachzureichen.

Die Checkliste zum Download

Die Investitionsmittel aus Kapitel 12 05 Titel 883 02 (Verstärkungsmittel für Investitionen) werden zusätzlich zu den Mitteln nach § 6 Abs. 2 Buchst. b SächsKRG (Strukturmittel) auf Beschluss des Landtages zum jeweiligen Doppelhaushalt zur Verfügung gestellt. Nach den Maßgaben (verbindliche Erläuterung) des Haushaltsgesetzgebers handelt es sich hier um zeitlich befristete Verstärkungsmittel an die Kulturräume nach Maßgabe des § 1 Abs. 2 SächsKRVO ausschließlich für investive Zuweisungen an kulturelle Einrichtungen gem. § 3 Abs. 1 SächsKRG.

Regelmäßig werden diese Mittel den Kulturräumen zur Eigenbewirtschaftung zugewiesen. Daher hat der Kulturraum in seiner aktuellen Förderrichtlinie Regularien für die Verteilung aufgenommen.

Anträge für 2025 sind bis zum 31.08.2024 bzw. 31.03.2025 an das Kultursekretariat des Kulturraumes Leipziger Raum zu richten.

Für Fragen steht Ihnen Frau Masroujah unter 03433 - 243 2985 zur Verfügung.

Antragsformblatt zum Download

Der Vollzug erfolgt nach der geltenden VwV Zuwendungen Strukturmaßnahmen SächsKRG.

Für Strukturmaßnahmen können demnach jährlich über den Kulturraum Leipziger Raum Zuwendungen beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) beantragt werden. Zuwendungen können nur von den Trägern von Kultureinrichtung gemäß § 3 Abs. 1 SächsKRG gestellt werden.  Strukturmaßnahmen sind Maßnahmen zur nachhaltigen Veränderung von Aufgabenwahrnehmung, Organisations- oder Personalstruktur. Strukturmaßnahmen können Investitionen beinhalten, sofern diese dem Maßnahmeziel nach Satz 2 der VwV dienen. Das mit Strukturmaßnahmen verbundene Ziel ist regelmäßig die Erzielung von Effizienzgewinnen und / oder Hebung von Synergien.

Zuwendungsfähige Ausgaben für Strukturmaßnahmen sind:

  • Personalausgaben, die zur Durchführung der Strukturmaßnahme notwendig sind, insbesondere Abfindungszahlungen, sofern sie angemessen und tarif- oder einzelvertraglich geschuldet sind;
  • Ausgaben für Rechtsberatung;
  • Ausgaben für sonstige Beratungsleistungen einschließlich Gutachten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strukturmaßnahme;
  • sonstige Sachausgaben zur Umsetzung der Strukturmaßnahme, zum Beispiel Gerichts- und Notarkosten;
  • Ausgaben für die Anschaffung von Grundstücken und Gebäuden einschließlich Beschaffungsnebenkosten;
  • Ausgaben für Baumaßnahmen gemäß DIN 276; g.Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände.

Die Maßnahme soll einen Mindestumfang von 50.000 Euro haben oder die Höhe der beantragten Zuwendung mindestens 25.000 EUR betragen. Neben Eigenmitteln i. H. v. 10 v. H., einem Sitzgemeindeanteil i. H. v. 5 v. H. und einer Beteiligung des Kulturraumes i. H. v. 5 v. H. kann eine Förderung durch das SMWK i. H. v. 50 v. H. bereitgestellt werden.

Eine Förderung nach dieser Verwaltungsvorschrift entfällt, wenn dem Antragsteller für die Finanzierung der förderfähigen Ausgaben desselben Vorhabens Zuwendungen des Freistaates Sachsen aus anderen Förderprogrammen gewährt werden.

Grundvoraussetzung für eine Förderung ist ein aussagefähiges konkretes Strukturkonzept (klar definierter Beginn und Ende der Maßnahme; zeitlich und inhaltlich klar beschrieben [Beschreibung IST-Zustand, Beschreibung Änderungsbedarf, Beschreibung Umsetzung Änderungsbedarf und Beschreibung SOLL-Zustand / Ziel]) mit entsprechender finanzieller Untersetzung. Insbesondere sind Aussagen / Beschreibungen zum konkreten Änderungsbedarf (personell, kostenseitig) wichtig. Zudem bedarf es einer Beschreibung der konkreten Umsetzungsmaßnahmen sowie einer Beschreibung des nach Abschluss der Strukturwandlung zu erreichenden (und abrechenbaren) SOLL-Zustandes einschließlich der hierfür jeweils veranschlagten Ausgaben und deren Finanzierung – ggf. in mehreren Jahresscheiben. Bestandteil der Unterlagen ist demnach auch eine aktuelle und potentielle Personalbedarfsplanung (Stellenplan, etc.) einschließlich notwendiger Personalausgaben. Wichtig ist zudem auch die avisierte Kostenplanung für die Zeit nach Abschluss der Maßnahme, um aufzuzeigen, dass und wie die Einrichtung nach Abschluss der Strukturmaßnahme laufend ausfinanziert ist.

Sofern im Antrag auf das „Generieren von organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Synergieeffekten“ u. ä. verwiesen wird, sind diese Effekte und deren Umfang konkret und plausibel aufzuzeigen, zu beschreiben und kostenseitig zu untersetzen. Sofern die in Aussicht genommene Strukturmaßnahme einen längeren Zeitraum umfasst, der die Dauer eines Haushaltsjahres überschreitet, ist die Planung nach Jahren getrennt aufzuzeigen. Zudem müssen alle Beteiligten (Träger und Kulturraum) von Beginn an erklären, dass die feste Absicht besteht, das mehrjährige Konzept auch durchzuführen (schriftliches Bekenntnis). Eine Anfinanzierung ohne klare Aussicht auf Abschluss der Maßnahme durch den Träger und den Kulturraum ist nicht statthaft. Mittel, auch für die Vergangenheit, können zurückzufordert werden, wenn das Konzept nicht im beschriebenen Umfang erfolgreich umgesetzt wird und der Förderzweck insoweit nicht erfüllt würde. Ziel der Förderung sind tatsächliche strukturelle Veränderungen. Die Erarbeitung von Konzepten / Gutachten etc. ohne konkrete Umsetzungsschritte ist keine förderfähige Strukturmaßnahme im Sinne des § 6 Abs. 2 Buchst. b SächsKRG. Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben, die für die Umsetzung der Strukturmaßnahmen notwendig sind und unmittelbar durch deren Umsetzung anfallen - strukturwandlungsbedingte zusätzliche Ausgaben des Projektes. Die Mitfinanzierung von z. B. bereits vorhandenem dauerhaft beschäftigtem Personal über die Strukturmaßnahme scheidet regelmäßig aus, da es sich dabei um keine Strukturmaßnahme i. S. v. § 6 Abs. 2 Buchst. b SächsKRG handelt, sondern vielmehr um eine laufende Unterstützung einer regional bedeutsamen Einrichtung nach § 3 Abs. 1 SächsKRG.

Die Wirtschaftlichkeit verschiedener Maßnahmen (z. B. Kauf von Ausstattungsgegenständen) ist im Wege einer Vergleichsberechnung (Kauf vs. Miete) nachzuweisen.

Dauerhafte Ausweitungen des Kulturangebots als solches oder eine Verbesserung der Einkommen von Beschäftigten in einer Kultureinrichtung und deren laufende Mitfinanzierung sind keine Strukturmaßnahmen. Eine dauerhafte Erhöhung der Zuschussbedarfe durch Umsetzung der Strukturmaßnahme sollte vermieden werden.

Anträge für 2025 sind bis zum 31.08.2024 beim Kultursekretariat vorzulegen (Herstellung des Einvernehmens, Beschlussfassung durch den Kulturkonvent, fristgemäße Weiterleitung an das SMWK bis zum 15.10.2024).

Für Fragen steht Ihnen Frau Masroujah unter 03433 - 243 2985 zur Verfügung.

Antragsformblatt zum Download

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