Der Kulturraum Leipziger Raum
Der Kulturraum Leipziger Raum ist ein Zweckverband der Landkreise Leipzig und Nordsachsen.
Er wurde auf der Grundlage des Sächsischen Kulturraumgesetzes ( SächsKRG ) vom 20.01.1994 am 01.08.1994 gegründet und umfasst die Gebiete seiner Mitglieder.
Im Kulturraum können aus Haushaltsmitteln durch Zuwendungen regional bedeutsame Einrichtungen und Maßnahmen gefördert werden, die einem der nachfolgenden Förderbereiche angehören (siehe Förderrichtlinie):
- Museen
- Professionelle Kulturorchester und Musik
- Öffentliche Biliotheken
- Kunst und Kultur / Kulturelle Bildung
- Soziokultur / Kulturhäuser
Der Kulturraum fördert effiziente und wandlungsfähige Strukturen im Bereich Kultur.
Über die Zuwendungen an förderfähige Einrichtungen und Maßnahmen entscheidet der Kulturkonvent.
Stimmberechtigte Mitglieder des Kulturkonvents sind die Landräte der Mitglieder des Kulturraumes. Sie gehören dem Kulturkonvent für die Dauer ihrer Amtszeit als Landrat an.
Als beratende Mitglieder gehören dem Kulturkonvent je zwei von den Kreistagen der Mitglieder des Kulturraumes gewählte Vertreter sowie der Vorsitzende des Kulturbeirates an. Ihre Amtszeit entspricht der Wahlperiode der Kreistage.
Bei seinen fachlichen Entscheidungen wird der Kulturkonvent vom Kulturbeirat beraten.
Der Kulturbeirat besteht aus 12 Mitgliedern, welche als Kultursachverständige ebenfalls für die Wahlperiode der Kreistage vom Konvent berufen werden. Bei der Benennung der Kultursachverständigen wird auf die angemessene Vertretung aller Kultursparten, die im Kulturraum gefördert werden sollen, sowie die angemessene Vertretung von Frauen und Männern geachtet.
Der Kulturbeirat hat entsprechend der Förderbereiche zur Unterstützung seiner Arbeit fünf Facharbeitsgruppen gebildet. Für die Mitwirkung in diesen Arbeitsgruppen (Sparten) hat der Beirat weiter Kultursachverständige berufen, welche dem inhaltlichen Profil des jeweiligen Förderbereiches entsprechen.
Eine besondere, zusätzliche Facharbeitsgruppe im Kulturraum Leipziger Raum bildet die Orchesterkommission. Diese setzt sich aus verschiedenen Vertretern des Konventes, des Beirates bzw. der Sparten sowie den Geschäftsführungen der beiden professionellen Kulturorchetser im Kulturraum zusammen.
Für die Geschäftsführung des Kulturraumes hat der Kulturraum ein Kultursekretariat eingerichtet.