Kulturraum Leipziger Raum
Mit den Kulturräumen wurde eine Ebene geschaffen, auf der die Kommunen gemeinsame Verantwortung für regional bedeutsame kulturelle Einrichtungen und Vorhaben tragen und dabei vom Land mit einem gesetzlich garantierten Betrag unterstützt werden. Sachsen schuf damit ein eigenständiges Modell, wie in der Pflege und Förderung von Kultur die Solidarität der Kommunen und die Solidarität von Land und Kommunen in wirkungsvoller Weise zusammengeführt werden. Dabei bleibt die wesentliche finanzielle und strukturelle Kompetenz bei den Gemeinden und Landkr...
Mit den Kulturräumen wurde eine Ebene geschaffen, auf der die Kommunen gemeinsame Verantwortung für regional bedeutsame kulturelle Einrichtungen und Vorhaben tragen und dabei vom Land mit einem gesetzlich garantierten Betrag unterstützt werden. Sachsen schuf damit ein eigenständiges Modell, wie in der Pflege und Förderung von Kultur die Solidarität der Kommunen und die Solidarität von Land und Kommunen in wirkungsvoller Weise zusammengeführt werden. Dabei bleibt die wesentliche finanzielle und strukturelle Kompetenz bei den Gemeinden und Landkreisen, auch wenn kulturpolitische Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Auf der Basis des Kulturraumgesetzes tragen die Kulturräume solidarische Verantwortung für jene kulturellen Institutionen und Projekte, die über die Bedeutung einer Kommune oder eines engeren lokalen Bereiches hinausgehen. Insbesondere gilt das für solche kulturellen Angebote, die für das Selbstverständnis der Region von Bedeutung sind und auf den gesamten Kulturraum ausstrahlen. [1]
Im Rahmen des interregionalen Kulturlastenausgleiches unterstützt der Freistaat solidarisch die Förderung der Kulturpflege in den Kulturräumen.
Im regionalen Kulturlastenausgleich findet das Solidarprinzip seinen Ausdruck in der gemeinschaftlichen Finanzierung der Kulturkasse durch die von den Kulturräumen erhobene Umlage sowie in der solidarischen Förderung jener regional bedeutsamen Einrichtungen im Kulturraum, die von einzelnen Kommunen nicht ausreichend zu finanzieren wären. Von den kulturellen Einrichtungen wird im Gegenzug erwartet, dass ihr kulturelles Angebot den interessierten Bürgern des gesamten Kulturraumes zur Verfügung steht. [1]
Der Kulturraum Leipziger Raum (KR 05) ist ein Zweckverband von vier Landkreisen: Delitzsch, Leipziger Land, Muldentalkreis und Torgau - Oschatz. Er wurde auf der Grundlage des Sächsischen Kulturraumgesetzes (SächsKRG) vom 20.01.1994 am 01.08.1994 gegründet.
Nach § 2 Abs. 1 SächsKRG ist im Freistaat Sachsen die Kulturpflege eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und Landkreise. Der Kulturraum unterstützt die Träger kommunaler Kultur bei ihren Aufgaben von regionaler Bedeutung, insbesondere bei deren Finanzierung und Koordinierung (§ 2 Abs. 2 SächsKRG).
Das Sächsische Kulturraumgesetz ist einmalig in der Bundesrepublik Deutschland.
Im Kulturraum Leipziger Raum können aus Haushaltsmitteln der Kulturkasse durch Zuwendungen nur regional bedeutsame Einrichtungen und Maßnahmen, gefördert werden, die einem der nachfolgenden Förderbereiche angehören (s. auch Förderrichtlinien):
Professionelle Kulturorchester und Musik, Kommunale Musikschulen
Öffentliche Bibliotheken
Museen und Sammlungen
Soziokulturelle Einrichtungen und Projekte
Sonstige kulturelle Projekte in den Bereichen: Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Film und Medien, kommunales Kino
Gedenkstätten, Galerien, Ausstellungen, Gärten und Parks
Der Kulturraum Leipziger Raum fördert effiziente und wandlungsfähige Strukturen im Bereich Kultur.
Über die Zuwendungen an förderfähigen Einrichtungen und Maßnahmen entscheidet der Kulturkonvent des Kulturraumes Leipziger Raum.
[1] Kulturräume in Sachsen-Zwischenbericht 1999; Freistaat Sachen, Sächsisches Staatsministerium für Wissenschalft und Kunst, Dresden 1998; S. 8
Fax: +49 341 241805
masroujah@kulturserver-sachsen.de
kultur-leipzigerraum.de
Webseite besuchen
- Kulturraum Leipziger Raum
Stauffenbergstr.4
04552 Borna b. Leipzig
- Montag : geschlossen Dienstag : 08:00-18:00 Mittwoch : geschlossen Donnerstag : 08:00-16:00 Freitag : 08:00-12:00 Samstag : geschlossen Sonntag : geschlossen Dienstags und Donnerstags von 12:00 bis 14:00 Uhr geschlossen
Weitere Termine sind auf Anfrage möglich.