Instrumentenfonds und Fahrtkosten des Sächsischen Musikrates

Der Sächsische Musikrat erweitert seit dem Jahr 2017 seinen Instrumentenfonds zur Unterstützung des instrumentalen Laienmusizierens in Sachsen wesentlich. Möglich wurde dies durch einen Beschluss des Sächsischen Landtages »zur Umsetzung eines Projektes zur Unterstützung von Laien-Orchester, Musikvereinen und Musikschulen bei der Anschaffung von Musikinstrumenten«.  Es standen dafür bisher 3,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Antragsteller zur Förderung aus diesem Fonds können instrumentale Laienensembles, Musikvereine und Musikschulen aus Sachsen sein, für die gezielt nach Bedarf Instrumente angeschafft (100%-Finanzierung) werden.

Antragsformular und weiterführende Informationen unter:

http://www.saechsischer-musikrat.de/service/instrumentenfonds/

Der Sächsische Musikrat stellt Fahrtkosten für sächsische Ensembles des instrumentalen und vokalen Laienmusizierens zur Verfügung. Erstattet werden Kosten für die Teilnahme an Probelagern, Wettbewerben und Internationalen Begegnungen in Deutschland und im europäischen Ausland bis zu einer Höchstgrenze von max. 2.000 Euro (Regelförderung bis zu 1.000 Euro, gesondert zu begründende Maximalförderung bis zu 2.000 Euro).
Im Fonds stehen für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 63.000 € zur Verfügung. 

Antragsformular und weiterführende Informationen unter:

https://www.saechsischer-musikrat.de/service/fahrtkostenfoerderung/

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