Der Kulturkonvent
Stimmberechtigte Mitglieder des Kulturkonventes sind die Landräte der Mitgliedslandkreise des Zweckverbandes Kulturraum Leipziger Raum. Beratende Stimme haben je zwei von den Kreistagen der Mitgliedslandkreise gewählte Vertreter sowie der Vorsitzende des Kulturbeirates. (s. Ansprechpartner Kulturkonvent )
Zu den Aufgaben des Kulturkonventes gehören insbesondere der Erlass der Satzung des Kulturraumes, die Feststellung des jährlichen Finanzbedarfes, die Finanzplanung, die Aufstellung der Förderliste, die Festsetzung der jährlichen Höhe der Kulturumlage, die Mittelverteilung und der Jahresabschluss, § 4 Abs. 2 SächsKRG. Der Kulturkonvent tritt in der Regel zwei- bis dreimal jährlich zusammen, dringliche Entscheidungen werden in außerordentlichen Sitzungen behandelt.
Der Kulturbeirat
Der Kulturkonvent beruft ehrenamtliche Kultursachverständige in den Kulturbeirat, § 4 Abs. 7 SächKRG. Der Kulturkonvent ist an die Entscheidungsvorschläge des Kulturbeirates nicht gebunden, er hat jedoch gegebenenfalls abweichende Entscheidungen schriftlich zu begründen und dem Kulturbeirat mitzuteilen, § 4 Abs. 9 SächsKRG.
Der Kulturbeirat des Kulturraumes Leipziger Raum setzt sich aus 12 Kultursachverständigen zusammen. (s. Ansprechpartner: Kulturbeirat )
Facharbeitsgruppen der Kultursparten
Das Kulturraumgesetz hat den Kulturbeiräten in § 4 Abs. 11 die Möglichkeit eröffnet, Facharbeitsgruppen für einzelne Kultursparten zu bilden. Die Mitglieder der Facharbeitsgruppen diskutieren die förderpolitischen Empfehlungen für ihre Sparte und für ihren Kulturraum.
Im Kulturraum Leipziger Raum arbeiten fünf Spartenfacharbeitsgruppen.