1. Ausgangslage
Der Kulturraum Leipziger Raum unterstützt durch seine Förderung seit vielen Jahren Angebote der Kulturellen Bildung, die in vielen Kultureinrichtungen stattfinden, wie etwa in den Musikschulen, Soziokulturellen Einrichtungen, Museen und Bibliotheken. Seit 2010 ist die Förderung von Kulturellen Bildungsangeboten explizit in die Förderrichtlinie aufgenommen worden.
Die besondere Beachtung der Kulturellen Bildung in Sachsen spiegelt sich u. a. im Landesweiten Konzept Kulturelle Kinder- und Jugendbildung für den Freistaat Sachsen wider.
Der Kulturraum Leipziger Raum unterstützte in seinem Projekt KulturTotal von 2012-2015 die Entwicklung regionaler Vernetzungsprojekte der Kulturellen Bildung unter einem jeweils übergreifenden regionalen Thema, zu dem die Kultureinrichtungen bzw. Kulturschaffenden entsprechend ihrem Profil den Bildungseinrichtungen einen Projektkatalog anboten.
2. Das Programm TotalKultur
2.1 Ansatz
Aus den Erfahrungen von KulturTotal heraus ist ein neuer Ansatz entstanden:
Das Thema der künstlerischen Auseinandersetzung wählt die Bildungseinrichtung selbst, ausgehend von den Interessen der Nutzer (Kinder und Jugendliche), und sucht sich Partner (Kultureinrichtung/en bzw. Kulturschaffende) für die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung ihres Kulturellen Bildungsprojektes.
Um dies auch im Namen des Modellprojektes zu verdeutlichen, wird somit aus KulturTotal neu ab 2016 TotalKultur!
Ein neues Format soll erprobt werden, das einem nachhaltigen Grundgedanken folgt. Grundanliegen ist, das Bewusstsein zu stärken, dass Kulturelle Bildung ein wichtiger Bestandteil in der Entwicklung für Kinder und Jugendliche ist und daher in ihren Lebensraum: Schule, Elternhaus und Freizeit gehört. Daher ist es wichtig, wer die Partner sind, die sich zusammenfinden, um kulturelle Bildungsangebote gemeinsam zu entwickeln. Themen aus Lehr- bzw. Bildungsplan können so z.B. im Rahmen von Projekttagen und -wochen oder auch begleitend über das Schuljahr aufgegriffen werden und in einer kulturell-künstlerischen Art und Weise für die Kinder und Jugendlichen zugänglich gestaltet werden.
Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. postuliert auf seiner Internetseite Kultur-macht-Schule unter Finanzierung - Öffentliche Förderung - Rahmenbedingung für Sachsen: „95 % aller Schulen in Sachsen sind Ganztagsschulen - die Implementierung außerschulischer Bildungsangebote gehört daher zum Schulprogramm. Als Einzelschule entwickelt jede Schule in Sachsen dazu ihr eigenes pädagogisches Konzept. In den „Eckwerten zur musisch-künstlerischen Bildung“ finden sich allerdings Leitlinien zur Sicherung der Unterrichtsqualität. Ob Bildende Kunst, Musik oder Medien - die kulturelle Teilhabe ist an Sachsens Schulen ein maßgebliches Kriterium für den Lernerfolg. Schule soll als lernende Organisationen in der Lage sein, sich den Bedürfnissen aller an Schule Beteiligten sowie der Umwelt stetig anzupassen. Zahlreiche Grundsatzpapiere formulieren, wie etwa Medienerziehung, Leitlinien und Qualitätssteigerung, in der Schule möglich ist.”
2.2 Ziel
- Kulturelle Bildung soll nachhaltig in die Erlebniswelt von Kindern und Jugendlichen im Schul- und Freizeitbereich integriert werden
- prozess- und ergebnisorientierte Projektentwicklung unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen
- Schaffung von Zugängen und Mitgestaltungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, um sie durch kreative Angebote in ihren Kompetenzen und Fertigkeiten zu fördern
- Bildungs- und Kultureinrichtungen sollen als Orte für Kulturelle Bildung innerhalb der Projekte einbezogen sein und so den Kindern und Jugendlichen in einem neuen Kontext erschlossen werden
- Schaffung von Grundlagen, um qualifizierte kulturelle Bildungsangebote fest in Schule, Hort und Kultureinrichtungen zu verankern
- Förderung einer Kooperation von Schule, Hort und Kultureinrichtung unter Einbeziehung von qualifizierten Kulturschaffenden
- enge Zusammenarbeit mit den Trägern der beteiligten Projektpartner und den jeweiligen Kommunen
- Einbeziehung des Landesamtes für Schule und Bildung, Standort Leipzig (LaSuB)
3. Eckpunkte für TotalKultur
3.1 Leitung und Organisation
Die Leitung des Programms übernehmen die Fachkraft für Kulturelle Bildung und die Mitarbeiterin des Kulturraumes Leipziger Raum für Kulturelle Bildung. Für die Organisation ist die Fachkraft zuständig, die vom Kultursekretariat unterstützt wird.
3.2 Ideen- und Partnerfindung
Schulen / Horte entwickeln Ideen für ein kulturelles Bildungsprojekt. In Kommunen / Regionen mit Kultureinrichtungen sollten diese einbezogen werden, um deren Know how und Ressourcen zu nutzen. Viele Kultureinrichtungen von regionaler Bedeutsamkeit werden vom Kulturraum Leipziger Raum gefördert. Da oft zur Umsetzung von kulturellen Bildungsangeboten qualifiziertes Fachpersonal benötigt wird, kann dieses bereits ein Partner bei der Ideenentwicklung gemeinsam mit der Bildungseinrichtung sein. Verfügen die Kultureinrichtungen über Fachpersonal, sollte darauf zurückgegriffen werden.
Sowohl bei der Ideen- als auch bei der Partnerfindung können Sie von der Programmleitung unterstützt werden.
3.2 Bewerbung
Bewerben können sich Träger von Schulen und Horten oder deren Fördervereine. Die Bewerbung erfolgt auf dem vorgegebenen Formular (s. Anlage), das die Kurzbeschreibung der Projektidee und die Kostenkalkulation enthält.
Für die Umsetzung von TotalKultur stehen insgesamt 10.000 EUR zur Verfügung. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch die Fachkraft Kulturelle Bildung mit dem Kultursekretariat in einem zweistufigen Verfahren:
1. Bewerbung und Auswahl
2. konkrete Projektkonzeption
Entscheidend für die Auswahl sind inhaltliche, methodische, künstlerische und pädagogische Qualität. Der Beirat und der Konvent des Kulturraumes Leipziger Raum werden über die erfolgte Auswahl informiert.
Es werden Konzepte aller künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifende, interdisziplinäre und themenorientierte Vorhaben berücksichtigt.
Für ihre Vorhaben können die ausgewählten Antragsteller in der Regel bis zu max. 2.500,00 EUR beantragen, hauptsächlich für Honorarkosten für zur Umsetzung benötigte Künstlerinnen und Künstler / Kulturschaffende sowie für Materialbedarf oder Fahrtkosten der Kinder und Jugendlichen und für Dokumentation. (Verwaltungskosten, Miet- und Betriebskosten oder Personal der Einrichtungen sind nicht förderfähig.)
3.3 Durchführung
Nach der Bestätigung der Auswahl durch den Kulturraum Leipziger erarbeitet der Antragsteller das Projektkonzept mit einer Kostenuntersetzung. Er füllt den Antrag auf Projektförderung beim Kulturraum Leipziger Raum aus. Der Antragsteller sollte mit seinen Kooperationspartnern eine Vereinbarung zum gemeinsamen Projekt abschließen. Darin legen die Partner fest, welchen Beitrag sie in der Partnerschaft und dem Projekt leisten, wer welche Aufgaben übernimmt.
Alle Unterlagen reicht er beim Kulturraum Leipziger Raum ein. Bei allem wird er von der Programmleitung unterstützt.
Die Projektleitung wird die Partner der ausgewählten Projekte, d.h. die Bildungs- und Kultureinrichtungen, Kulturschaffende und Träger inhaltlich und methodisch bei der Projektentwicklung und –durchführung unterstützend begleiten.
Der Antragsteller erhält einen Zuwendungsbescheid durch den Kulturraum Leipziger Raum.
Der Antragsteller hat den Projektverlauf und die Ergebnisse fotografisch oder filmisch zu dokumentieren. Wenn möglich, sollte dazu ein Partner gewonnen werden (Filmclub, Fotoprojekte an der Schule oder einer Kultureinrichtung). Pädagogische Fachkräfte und Kulturschaffende, evtl. auch Kinder und Jugendliche, dokumentieren die Prozesse im Rahmen ihres Projektes. Die Ergebnisse sollen möglichst öffentlich durch die Projektpartner präsentiert werden.
Die Eltern werden über das Programm und das konkrete Projekt informiert. Sie sind in den Projektverlauf auf geeignete Weise einzubeziehen. Pädagogen und Kulturschaffende unterstützen die Kinder und Jugendlichen bei der Information der Eltern.
Die Mittelverwendung ist zum Ende des Projektes nachzuweisen und die Abrechnung ist gegenüber dem Kulturraum Leipziger Raum bis zum 28.02. des darauf folgenden Jahres auf dem entsprechenden Formular vorzunehmen.
Die Programmleitung begleitet und unterstützt die Kooperationsteams während des gesamten Projektes. Dabei besucht sie alle Partnereinrichtungen und steht auch als Moderator bei Problemen zur Verfügung. Die beteiligten Partner öffnen sich für Hospitationen von anderen Einrichtungen, die am Programm teilnehmen und stehen für einen Erfahrungsaustausch zur Verfügung. Fortbildungsbedarfe, die daraus evtl. entstehen, wird die Projektleitung in die Netzwerkarbeit Kulturelle Bildung im Kulturraum Leipziger Raum einbinden.
4. Evaluation zur Entwicklung von Qualitätsstandards mit dem Ziel der Prozessoptimierung
Die Kooperationsprojekte sollen sich inhaltlich an den Qualitätskriterien der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. orientieren. Der Bundesverband hat 2009 „Prinzipien der Kulturellen Bildung“ zur Diskussion gestellt. Diese sind:
Ganzheitlichkeit, Selbstwirksamkeit, Ästhetische und künstlerische Erfahrung, Stärkenorientierung und Fehlerfreundlichkeit, Interessenorientierung, Partizipation, Vielfalt, Zusammenarbeit mit professionellen Kulturpädagogen/innen und Künstler/innen, Öffentlichkeit, Anerkennung.
Diese Kriterien sind bei der Auswahl der Projektvorhaben durch den Kulturraum Leipziger Raum entscheidend.
Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung von Qualität sind Transparenz und Offenheit für Entwicklungsprozesse.
Zur Entwicklung von Qualitätsstandards, mit dem Ziel der Prozessoptimierung, wird der Kulturraum Leipziger Raum das neue Format in seiner Erprobungsphase hinsichtlich folgender Qualitätsbereiche evaluieren:
• Konzept
• Struktur
• Prozess
• Ergebnis
• Wirkung
Anhang
TotalKultur – Bewerbungsbogen
TotalKultur – Fragenkatalog zur Unterstützung bei der Entwicklung der Projektidee und für den Projektprozess